Aufgaben des Aufsichtstrates
Zusammenfassung

Interessant für den Aufsichtsrat

Von Gesetzgeber und Standardsettern wurden die Aufgaben dies Aufsichtsrates in den letzten Jahren erweitert, bzw. präzisiert. Dieser Artikel soll etwas Licht in den Regelungsdschungel werfen

Der Vorstand handelt
der Aufsichtsrat überwacht

Entsprechend §111 Aktiengesetzt umfassen die Aufgaben des Aufsichtsrates.

  • Überwachung der Geschäftsleitung
  • Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften
  • Überwachung des Corporate Reportings
  • Überwachung der Prüfung
  • Einberufung Hauptversammlung, Bestellung Vorstand

Im Laufe der Zeit wurden innerhalb dieser Bereiche vor allem drei Bereiche hinzugefügt, bzw. präzisiert

  • Der Umgang mit unternehmerischen Kontrollsystemen
  • Eine Erweiterung des nicht finanziellen Reportings
  • Der Umgang mit grundlegendem Wandel unserer Gesellschaft, vor allem des Klimawandels/Nachhaltigkeit

Überwachung der Geschäftsleitung

    • Corporate Governance
      – Strategie (wirtschaftliche,
         ökologischer, sozialer Ziele)
      – Die Einhaltung von Gesetzen und Regeln der Unternehmensführung
    • Unternehmerische Kontrollsysteme
      – Risikomanagementsysteme
         (Wirtschaft, sozial, Umwelt)
      – Compliance Mananagment
      – Interne Kontrollsysteme
      – Interne Revision
      – Allgemeine Wertesysteme (Integrität
        der Geschäftsleitung, Top Management
        Fraud, Unternehmensstruktur)
    • Beratung zur operative Entwicklung

Überwachung Corporate Reporting

    • Finanzberichterstattung 
    • Lagebericht/Nichtfinanzielle Berichterstattung
      Lagebericht
      – Beschreibung Geschäftsmodell
      – Analyse der Lage
      – Chancen und Risiken
      – Geschäftsentwicklung – laufend/Zukunft
      Nicht finanzielle Berichterstattung
      – Umwelt
      – Arbeitnehmer
      – Sozialbelange
      – Menschenrechte
      Risikoberichterstattung

Überwachung Prüfung

    • Prüfung von
      Jahresabschluss und Lagebericht/ Nichtfinanzielle Berichterstattung
    • Überwachung der Arbeit des Prüfers
    • Information über die Qualität/Befangenheit des Prüfers
    • Stellungname zum Jahresabschluß
    • Beauftragung Prüfer

Einberufung Hauptversammlung / Bestellung Vorstand

In den letzten Jahren wurde in folgenden Standards die Rolle des Aufsichtsrates präzisiert und erweitert

Den Inhalt der Standards werde ich in weiteren Artikeln zusammenfassen.

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