Berichterstattung
Wichtig für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhält für den Jahresabschluss eine Vielzahl von Berichten. In diesem Praxiskommentar wird gezeigt, welche Faktoren die Zahlen verfälschen und worauf bei der Berichterstattung nach IFRS zu achten ist
Transparenz schaffen
Der Vorstand berichtet regelmäßig über die Vermögens- und Ertragslage und zeigt an Hand von Key Performance Indikatoren die Effizienz der Umsetzung der Strategie. Die berichteten Daten werden nach komplexen Regeln (meist IFRS) zusammengestellt. Zumeist sind die Daten in einem Konzernabschluss aggregiert.
Konzerabschluss entsprechend IFRS
Für einen Konzerabschluss entsprechend IFRS ist das Framework der International Financial Reporting Standards zu berücksichtigen. Es umfasst ein mehr als 1.000 seitiges Regelwerk.
Konzernabschluss - Was ist zu beachten
In einem Konzernabschluss werden die Daten unterschiedlicher Unternehmen mit meist mehreren Währungen konsolidiert. Interpretiert man Daten aus einem Konzernabschluss sollte man u.a. Folgendes beachten
- Like for like
Möchte man das Ergebnis mit der Vorperiode vergleichen, so interessiert die echte operative Performance des Unternehmens oder eines Teilbereiches. In einem Konzerabschluss werden dies sog. like for like Ergebnisse jedoch zum Teil erheblich durch die folgenden Faktoren verfälscht. Der Aufsichtsrat sollte vom Vorstand erwarten, dass er diese Effekte gesondert erfasst und darstellt - Wechselkurse
Gelten für laufendes Jahr und Vorperiode unterschiedliche Wechselkurse, so zeigt verändert dies die Performance. Gerade wenn über eigentlich in sich autarke Tochtergesellschaften im Ausland berichtet sind, spielt der Wechselkurs für das berichtetende Unternehmen eigentlich keine Rolle und verfälscht die Berichterstattung - Neuerwerb/Verkauf
Werden Unternehmen in der Periode neu erworben oder Verkauft so verändert sich das Ergebnis des Segments teils erheblich. Will man die operative Performance des bestehenden Geschäftes beurteilen müssen die Zahlen aus Neuerwerb oder Verkauf herausgerechnet werden. - Periodenfremde Erträge/Aufwendungen
Unternehmen bilanzieren potentielle Risiken in Zukunft und Vergangenheit, wenn Sie die Wahrscheinlichkeit für einen Eintritt höher als 50% einschätzen. Hieraus resultierende periodenfremde Erträge (bei Nichteintritt von zuvor bilanzierten Risiken) oder Aufwendungen verfälschen die operative Performance,
- Like for like
IFRS Berichterstattung
Unter der Vielzahl von Vorschriften des IFRS seien hier nur einige für den Aufsichtsrat interessante Themenfelder genannt
- Goodwills
Für Goodwills (vereinfacht: Kaufpreis für den Anteil einer Gesellschaft minus anteiligem Eigenkapital) wird jährlich ein Wertminderungstest vorgenommen. Liegt die Unternehmsbewertung unter dem gezahlten Kaufpreis so ist ein Goodwill Wert zu mindern. Dem Aufsichtrat bieten die Goodwilltest eine gute Möglichkeit Unternehmensentscheidungen zum Kauf von Anteilen in den Folgejahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen - Leasing
Geleaste Anlagegüter werden in der Regel so gezeigt, alsob sie käuflich erworben wurden, stehen also mit dem sog. „Right of Use“ Wert in der Bilanz. Auf der Passivseite wird eine Finanzierungsverbindlichkeit in Höhe der abgezinsten Summe aller Leasingverbindlichkeiten gezeigt. Die Leasingbilanzierung führt zum Teil zu einer wesentlichen Aufblähung der Bilanz im Vergleich zu HGB, bei dem für operative Leasing nur die Mietzahlungen in der GuV gezeigt werden. - Latente Steuern
Neben den Unterschieden zwischen Steuer- und Handelsbilanz werden im IFRS im Gegensatz zum HGB latente Steuern für Verluste eines Unternehmens gebildet, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Unternehmen in der Zukunft Gewinn erwirtschaftet. Bei einem Verlust von z.B. 100 würde bei einem Steuersatz von 32% ein Steuertrag von 32 und ein Nachsteuerergebnis von 68 gezeigt. Aggegiert man unterschiedlige Unternehmen mit zum Teil Gewinnen und zum Teil Verlusten führt dies lt. IFRS im Prinzip dennoch zu einem relativ einheitlichen Steuersatz. Die IFRS Anhangvorschriften bieten eine Überleitungsrechnung zum Steuersatz. Dem Aufsichtsrat bietet die Analyse der Behandlung von Verlusten in der latenten Steuerberechnung ein gute Möglichkeit zu Beurteilung von verlustbehafteten Teilbereichen - Sonstige Erträge im Eigenkapital
IFRS bietet für bestimmte Sachverhalte die Möglichkeit Kosten und Erträge nicht in der GuV sondern direkt im Eigenkapital zu verrechnen. Die Ursache für größere Beträge sollte der Aufsichtsrat kritisch zu analysieren
- Goodwills
IFRS Abschlüsse sind aufwendig zu erstellen. Es bestehen eine Vielzahl von Wahlmöglichkeit. Ein kritische Prüfung zusammen mit dem Wirtschaftprüfer und Aufsichtsrat kann nur schwerlich ohne einem langjährig geschulten Finanzexperten vorgenommen werden.
- Strategische Ausrichtung
- Return on Investment
- Risikomanagemnt
- Berichterstattung
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oder Beratung
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Henning Doerr
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